Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Bei Mandanten, die sich mit Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten auseinandersetzen, sorgt derzeit ein Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 8. August 2016 für Unruhe.

Das folgende Beispiel soll die Situation beleuchten:

Grundlage ist eine vor 5 Jahren auf Basis einer Online-Vorlage erstellte Patientenverfügung. Diese sollte auch für den Fall der Fälle, den Eintritt einer dauerhaft schweren Gehirnschädigung, gelten. Ein Jahr später trat genau dieser Fall ein. In der Patientenverfügung war deutlich formuliert, dass in dieser Situation keine lebenserhaltenen Maßnahmen eingeleitet werden sollen.

Trotz notariell aufgesetzter Gesundheitsvollmacht stimmte die bevollmächtigte Tochter lebenserhaltenden Maßnahmen zu. Vor dem BGH klagten die beiden anderen Geschwister auf Absetzung der Bevollmächtigten, um den klar formulierten Wunsch der Mutter durchzusetzen.

Doch die Patientenverfügungsvorlage wurde vom BGH als nicht hinreichend beurteilt, um eine Nahrungseinstellung zu erzwingen. Der BGH hat den Fall zum zuständigen Landgericht zurückverwiesen – und sorgt so für Unruhe bei allen, die bereits eine Patientenverfügung ausgestellt haben.

Der geschilderte Fall zeigt deutlich, welche fatalen Auswirkungen falsche Vorlagen zur Patientenverfügung und die offensichtlich falsche Wahl des Bevollmächtigten haben können. Sehr wichtig ist es, die juristisch richtigen Vorlagen zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht auszuwählen. Renommierte Medizinrechtsexperten appellieren seit Jahren dafür, ausschließlich die kostenlosen Vordrucke des Bundesjustizministeriums zu verwenden. Sind Sie unsicher empfiehlt es sich, die Fachkompetenz eines spezialisierten Anwalts zu suchen. Haben Sie bereits alle Regelungen getroffen, sind die Verfügungen und Vollmachten jedoch älter als zwei Jahre, ist eine Überprüfung empfehlen.

Der aktuelle Fall bzw. der BGH-Beschluss zeigt zudem deutlich auf,

  • dass die Bürger den Hunderten von Vorlagen aus dem Internet, verschiedensten Institutionen und Dienstleistern nicht blind vertrauen sollten.
  • dass sich jeder Mensch um die Ausstellung von persönlichen Verfügungen und Vollmachten kümmern sollte, der dieses in der Vergangenheit versäumt hat.
  • dass die Auswahl des Bevollmächtigten regelmäßig überprüft werden sollte.
  • dass Bevollmächtige sich selbstkritisch hinterfragen sollten, ob sie im Fall der Fälle der Situation gewachsen sind. Das gilt besonders bei Vollmachten im familiären Umfeld.

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