Steueränderungen bei Kapitaleinkünften
Bei der Besteuerung von Einkünften aus der Geldanlage stehen zwei Neuerungen an.
Zum einen soll der Bestandsschutz bei der Abgeltungssteuer fallen, zum anderen gilt eine groteske Steuer-Regel für Negativzinsen.
Für Fondsanteile, die bis Ende 2008 erworben wurden, galt bisher Bestandsschutz vor der Abgeltungssteuer. Jetzt soll die Steuer ebenso der Vergangenheit angehören wie der Bestandsschutz. Bis 2017 ist ein automatischer Informationsaustausch zu Auslandskonten geplant. Die Abschaffung der Abgeltungssteuer stellt dem deutschen Finanzminister nach neuesten Berechnungen etwa zwei Milliarden Euro jährlich in Aussicht. Darüber hinaus soll die ehemalige Zusage des erwähnten Bestandsschutzes für nichtig erklärt werden. Wenn dieses Privileg fällt, müssen die vor 2009 erworbenen Fonds nachträglich versteuert werden, wobei ein Freibetrag von 100.000 Euro eingeräumt werden soll. Die Altzusage stellte jedoch Steuerfreiheit für mehr als zehn Jahre in den Raum.
Bald könnten erste Banken auch für private Sparer negative Zinsen berechnen. Dann kostet es, Geld auf dem Konto zu haben. Noch zieren sich viele Banken, von Privatkunden einen Strafzuschlag auf Kontoeinlagen zu verlangen. Bei Firmenkunden hat die Branche ihre Zurückhaltung bereits aufgegeben, von ihnen fordern viele Institute bereits einen Negativzins. Dass es irgendwann auch den privaten Sparern mit seinen Einlagen treffen könnte, wissen die Verantwortlichen der Banken. Sie verlieren mit überschüssigen Kontoeinlagen ihrer Kunden schon heute Geld. Weiter sind bereits Deutschlands Steuerbehörden: Sie haben für sich bereits festgelegt, was passiert, wenn Kunden künftig dafür zahlen müssen, dass sie Geld bei ihrer Bank auf ein Konto einzahlen. Diese Verluste dürfen nicht beim Finanzamt geltend gemacht werden. Die Erklärung: Negative Einlagenzinsen sind überhaupt keine Zinsen, sondern eine „Art Verwahr- und Einlagegebühr“. Und solche Gebühren seien bei Kapitaleinkünften bereits durch den Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro jährlich erfasst. Beim Deutschen Steuerberaterverband findet man diese Regelung grotesk. Sparer seien ohnehin die Leidtragenden der politisch motivierten Niedrigzinsen. Diese Auslegung des Steuerrechts sei das völlig falsche Signal. Während Firmenkunden die Minuszinsen als Betriebsausgaben absetzen können, bleiben Kleinsparer auf ihnen sitzen.
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